Die Alpenkonvention
Vertragsparteien sind:
- Bundesrepublik Deutschland
- Französische Republik
- Italienische Republik
- Slowenische Republik
- Fürstentum Liechtenstein
- Republik Österreich
- Schweizerische Eidgenossenschaft
- Fürstentum Monaco
- Europäische Gemeinschaft
Der Beschluss zur Erarbeitung einer Alpenkonvention wurde im Gefolge der Ergebnisse der ersten Alpenkonferenz der Umweltminister vom 9. bis 11. Oktober 1989 in Berchtesgaden gefasst. Mit der Ratifizierung durch Österreich, Liechtenstein und Deutschland trat mit 6. März 1995 das internationale Übereinkommen in Kraft.
Präambel der Rahmenkonvention
"... im Bewusstsein, dass die Alpen einer der größten zusammenhängenden Naturräume Europas und ein durch seine spezifische und vielfältige Natur, Kultur und Geschichte ausgezeichneter Lebens-, Wirtschafts-, Kultur und Erholungsraum im Herzen Europas sind, an dem zahlreiche Völker und Länder teilhaben,
in der Erkenntnis, dass die Alpen Lebens- und Wirtschaftsraum für die einheimische Bevölkerung sind und auch größte Bedeutung für außeralpine Gebiete haben, unter anderem als Träger bedeutender Verkehrswege,
in Anerkennung der Tatsache, dass die Alpen unverzichtbarer Rückzugs- und Lebensraum vieler gefährdeter Pflanzen- und Tierarten sind,
im Bewusstsein der großen Unterschiede in den einzelnen Rechtsordnungen, den naturräumlichen Gegebenheiten, der Besiedlung, der Land- und Forstwirtschaft, dem Stand und Entwicklung der Wirtschaft, der Verkehrsbelastung sowie der Art und Intensität der touristischen Nutzung,
in Kenntnis der Tatsache, dass die ständige wachsende Beanspruchung durch Menschen den Alpenraum und seine ökologische Funktionsfähigkeiten in zunehmenden Maße gefährdet und dass Schäden nicht oder nur mit hohem Aufwand, beträchtlichen Kosten und in der Regel nur in großen Zeiträumen behoben werden können,
in der Überzeugung, dass wirtschaftliche Interessen mit den ökologischen Erfordernissen in Einklang gebracht werden müssen ..."