Leitfaden Verkehr
Die Rahmenkonvention gibt im Bereich Verkehr und Mobilität folgendes Ziel vor:
'Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und alpenquerenden Verkehrs auf ein Maß zu senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene, vor allem durch die Schaffung geeigneter Infrastrukturen und marktkonformer Anreize, ohne Diskriminierung aus Gründen der Nationalität'
Im Leitfaden Verkehr werden Ziele und Vorgaben des Verkehrsprotokolls aber auch der anderen Durchführungsprotokolle bezüglich Verkehr und nachhaltiger Mobilität im Alpenraum dargestellt. Weiters werden Querverbindungen zu bestehenden Instrumenten wie der strategische Umweltprüfung (SUP), strategischen Prüfung Verkehr (SP-V) oder der Umweltverträglichkeitsprüfung vorgestellt.
Artikel 11 des Verkehrsprotokolls enthält rechtlich verbindliche Vorgaben für neu geplante hochrangige Straßenprojekte im Anwendungsbereich der Alpenkonvention. Unter "hochrangigen" Straßen sind alle Autobahnen und mehrbahnige, kreuzungsfreie oder in der Verkehrswirkung ähnliche Straßen zu verstehen.
Zentraler Bestandteil des Leitfadens ist eine Checkliste für hochrangige Straßenprojekte in Form eines Entscheidungsbaumes, der auf den Vorgaben des Artikel 11 des Verkehrsprotokolls basiert.
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