Energie und Baudenkmal
Wie können bei Gebäudesanierungen energetische Massnahmen und der Schutz der historischen Bausubstanz in Einklang gebracht werden? Das Schweizer Bundesamt für Energie BFE und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege EKD haben dazu Empfehlungen erarbeitet, die den beteiligten Hauseigentümern, Planerinnen und Behörden bei der Interessensabwägung und der Festlegung von optimalen, individuellen Lösungen dienen sollen.
Mit energetischen Gebäudesanierungen kann der Gesamtenergieverbrauch des heutigen Gebäudebestands längerfristig um zwei Drittel reduziert und der restliche Energiebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden, zum Beispiel durch Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen vor jeder Gebäudesanierung solche energetischen Massnahmen geprüft werden - auch bei historischen Einzelbauten oder bei Gebäuden in geschützten Ortsbildern. Bei Letzteren braucht es jedoch eine sehr sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Energie und den Anliegen des Denkmalschutzes.
Das Bundesamt für Energie und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben Empfehlungen dazu erarbeitet, wie die Abwägung dieser beiden wichtigen öffentlichen Interessen erfolgen kann. Die Empfehlungen richten sich an Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, an Fachleute aus den Bereichen Planung, Energie und Denkmalpflege sowie an HauseigentümerInnen.
Quelle: www.news.admin.ch/message (de/fr/it)
Das Bundesamt für Energie und die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben Empfehlungen dazu erarbeitet, wie die Abwägung dieser beiden wichtigen öffentlichen Interessen erfolgen kann. Die Empfehlungen richten sich an Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden, an Fachleute aus den Bereichen Planung, Energie und Denkmalpflege sowie an HauseigentümerInnen.
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