Bayerische Seilbahnförderung: Weiterhin Steuergelder für Beschneiungsanlagen
CIPRA Deutschland und viele der Mitgliedsorganisationen kämpften in den letzten Jahren für eine Neugestaltung der bayerischen Seilbahnförderung. Unter anderem wurde ein Ausschluss von Beschneiungsinfrastruktur gefordert. Leider erfolglos, denn nun wurde die Richtlinie mit wenigen kleinen Änderungen für weitere drei Jahre fortgeschrieben.
Am 08.02.2023 wurde die Neuauflage der bayerischen Seilbahnförderrichtlinie amtlich. Sie gilt wiederum für zwei Jahre, also bis 31.12 2025. Damit werden "technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen" durch das bayerische Wirtschaftsministerium gefördert. Und: "Soweit zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen angeboten werden, die für den Skisport bzw. die Sommernutzung ebenso wichtig sind, werden diese Investitionen ebenfalls gefördert."
Wichtige Punkte:
- Nach der neuen Richtlinie werden weiterhin Beschneiungsanlagen subventioniert.
- Neu ist die explizite Ausweitung auf den Sommertourismus bzw. die Ganzjahresnutzung der Anlagen. Es werden nur noch Vorhaben gefördert, bei denen im Gebiet "ein ganzjähriges Angebot mit der oder den Seilbahnanlagen besteht oder vorgesehen ist".
- Die Vorhabenträger sind nun verpflichtet, "gemeinsam mit dem örtlichen ÖPNV-Träger die Schaffung eines Verkehrskonzepts und Möglichkeiten einer Anbindung an den ÖPNV zu prüfen".
Eine weitere Subventionierung mit Steuergeldern von Schneekanonen, Schneibecken und der dafür erforderlichen Umgestaltung von Berghängen ist in einer Zeit von Klimawandel, Energiekrise und Biodiversitätskrise weder sinnvoll noch vermittelbar. Aufgrund der steigenden Temperaturen können auch mit Schneekanonen dauerhaft keine niedriggelegenen Skigebiete mehr betrieben werden. Dies haben Schneemangel in den Monaten Dezember 2002 und Januar 2023 und die fast sommerlichen Temperaturen mit bis zu 20 °C zum Jahreswechsel deutlich gezeigt. Anfang Januar 2023 mussten dann mehrere Skigebiete den Betrieb einstellen, da es zu warm zum Beschneien der "weißen Bänder" war.
Bei den "Leistungen für die Sommernutzung" werden kaum althergebrachte Wanderwege gemeint sein, sondern eher neue Anlagen, die den Berg auch in der schneefreien Zeit für neue Nutzergruppen attraktiv machen. Dies können beispielsweise Einrichtungen zur weiteren "Disneyfizierung" der Bergwelt sein (wie Funparks, Sommer-Rodelbahnen, künstliche Kletterwände am Berg) oder die Anlage von Mountainbike-Trails und -Parks. Mit einer zunehmenden Eventisierung am Berg und einer überbordenden Gipfel-Gastronomie ist zu rechnen.
Immerhin wurde die ÖPNV-Anbindung aufgenommen, was allerdings auch in einem vom Wirtschaftsministerium beauftragen Gutachten gefordert wurde.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Die (mittlerweile abgelehnte) Petition, die am 27.9.22 vom VzSB und acht weiteren Alpin- und Umweltorganisationen unter dem Dach von CIPRA Deutschland eingereicht wurde.
- CIPRA-Pressemitteilung vom 13.12.22: Petition für eine Reform der Seilbahnförderung scheitert an Veto der Freien Wähler und der CSU
- Selibahnförderung und weitere Informationen auf der Seite des StMWi: Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten