Renaturierung: Jugend fordert Mitbestimmung

Vor einem Jahr stimmte die Mehrheit der EU-Umweltminister:innen für das Renaturierungsgesetz. Aus diesem Anlass fordern elf österreichische Jugendorganisationen nun ihr Recht auf Mitgestaltung ein.

Am 17. Juni  2024 beschloss die EU eine Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Sie soll schrittweise den Zustand der Ökosysteme verbessern und den Biodiversitätsverlust stoppen. Bis September 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten der EU-Kommission ihren nationalen Wiederherstellungsplan vorlegen. Das Österreichische Biodiversitätsnetzwerk (GYBN Austria) veröffentlichte zum dem Internationalen Tag der Artenvielfalt am 22. Mai 2025 neun Forderungen, die insgesamt auf eine partizipative, transparente, faire und effiziente Umsetzung abzielen. Sie basieren auf einer Umfrage zu den Jugendperspektiven Österreichs zu Renaturierung.  «Der Erhalt und die Wiederherstellung unserer Lebensräume und Arten gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Jahrhunderts, die uns betreffen werden», so Julia Balasch, Obfrau von GYBN Austria. Die Botschaft sei klar: Es brauche eine Anerkennung der Jugend als wichtiger Anspruchsgruppe. Junge Menschen würden als Erwachsene von morgen  die Umsetzung der Renaturierungsmassnahmen weitertragen, denn ihre Zukunft sei abhängig von intakten Ökosystemen als unser aller Lebensgrundlage. Der Verein GYBN Austria ist Teil des Global Youth Biodiversity Network, das sich weltweit für den Biodiversitätsschutz einsetzt und die Jugend im Rahmen der UN-Biodiversitätskonvention vertritt. 

Quellen und weiterführende Informationen:

www.gybnaustria.at/2025/05/09/jugendstatement-renaturierung-in-osterreich/ (de), www.umweltbundesamt.at/naturschutz/nature-restoration-regulation (de), www.umweltbundesamt.at/naturschutz/nature-restoration-regulation (de), www.bfn.de/abkommen-richtlinie/wiederherstellungsverordnung-verordnung-eu-20241991-des-europaeischen (de), www.renaturierungsgesetz.at/ (de)