Alpenkonvention verbietet Seilbahnerschließung durch das Naturschutzgebiet "Warscheneck-Nord"
2009 wurden Pläne für eine seilbahntechnische Erschließung durch das Naturschutzgebiet "Warscheneck-Nord" in Oberösterreich bekannt. In diesen 8 Jahren wurden alleine von der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich 3 Rechtsexpertisen erstellt, die alle besagten, dass eine Erschließung durch das Naturschutzgebiet dem Alpenkonventionsrecht zuwiderläuft und daher nicht möglich ist. Trotz mehrfacher Hinweise auf dieses Faktum wurde von den Seilbahnbetreibern und Touristikern munter weitergeplant. Ein nun vom Land Oberösterreich beauftragtes Rechtsgutachten der Universität Linz, bestätigte nun die Rechtsmeinung der Rechtsservicestelle Alpenkonvention bei CIPRA Österreich. Gestützt auf mittlerweile 5 Rechtsgutachten bzw. Rechtsexpertisen, verkündete am 03. April 2017 LHStv. und Naturschutzlandesrat M. Haimbuchner und Wirtschaftslandesrat M. Strugl das endgültige AUS für die geplante Erschließung durch das Naturschutzgebiet "Warscheneck-Nord". Begründet wurde die Ablehnung darin, dass eine Erschließung durch das Naturschutzgebiet gegen nationales und internationales Recht (Alpenkonvention) verstößt.
Stellungnahme der Rechtsservicestelle Alpenkonvention vom 28.02.2017