Planungshilfe für den kantonalen Richtplan
Erscheinungsjahr | 2010 |
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Herausgeber | Bundesamt für Raumentwicklung ARE Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Internet: http://www.uvek.admin.ch/ |
Erscheinungsort | Bern |
Sprache | de, fr, it |
Bezug | http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message |
Seiten | 47 |
Dokumentart | Sonstige |
Die Planungshilfe zeigt den Kantonen auf, wie sie in der kantonalen Richtplanung die Entwicklung im Zweitwohnungsbau steuern können und enthält darüber hinaus Empfehlungen, wie Regionen und Gemeinden die Vorgaben des Richtplans umsetzen können.
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen kantonaler Fachstellen und betroffener Bundesstellen sowie Raumplanungs- und Tourismus-Experten nach Lösungen gesucht, die in die vorliegende Planungshilfe eingeflossen sind. Ein Entwurf wurde von April bis Juli 2009 in eine Anhörung geschickt.
Die Massnahmen der Raumplanung beim Zweitwohnungsbau sollen dazu beitragen, dass die Erholungslandschaft vor unzweckmässiger Überbauung verschont sowie die Siedlungsqualität erhalten und gefördert wird. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen. Namentlich sollen die Anzahl neuer Zweitwohnungen beschränkt, die Hotellerie und preisgünstige Erstwohnungen gefördert und die heute noch vorwiegend «kalten Betten» in den Zweitwohnungen besser belegt werden.
Die Planungshilfe ist ein erster Schritt und kann sofort angewendet werden. In der parlamentarischen Beratung befindet sich zudem eine Anpassung des Raumplanungsgesetzes zur Steuerung der Zweitwohnungsentwicklung. Geht es nach dem Willen des Ständerates, so soll diese Gesetzesanpassung auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» dienen.
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat zusammen mit Vertretern und Vertreterinnen kantonaler Fachstellen und betroffener Bundesstellen sowie Raumplanungs- und Tourismus-Experten nach Lösungen gesucht, die in die vorliegende Planungshilfe eingeflossen sind. Ein Entwurf wurde von April bis Juli 2009 in eine Anhörung geschickt.
Die Massnahmen der Raumplanung beim Zweitwohnungsbau sollen dazu beitragen, dass die Erholungslandschaft vor unzweckmässiger Überbauung verschont sowie die Siedlungsqualität erhalten und gefördert wird. Angestrebt wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen. Namentlich sollen die Anzahl neuer Zweitwohnungen beschränkt, die Hotellerie und preisgünstige Erstwohnungen gefördert und die heute noch vorwiegend «kalten Betten» in den Zweitwohnungen besser belegt werden.
Die Planungshilfe ist ein erster Schritt und kann sofort angewendet werden. In der parlamentarischen Beratung befindet sich zudem eine Anpassung des Raumplanungsgesetzes zur Steuerung der Zweitwohnungsentwicklung. Geht es nach dem Willen des Ständerates, so soll diese Gesetzesanpassung auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» dienen.