Tiefschneefahren ohne Limits? Betretungsrecht kontra verwaltungsrechtliche Beschränkungen
Erscheinungsjahr | 2002 |
---|---|
Autor(en) | Michael Obermeier |
Herausgeber | Österreichischer Alpenverein Fachabt. Raumplanung-Naturschutz Internet: www.alpenverein.at |
Verlag | Oesterreichischer Alpenverein |
Erscheinungsort | Innsbruck |
Seitenanzahl | 67 |
Sprache | de |
Preis | € 7,- |
Bezug | |
Seiten | 67 |
Dokumentart | Zeitschrift, Broschüre |
Diplomarbeit an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Leopold Franzens Universität Innsbruck
Immer mehr Menschen verbringen ihre Freizeit in den Bergen. Doch dies führt aufgrund verschiedener Nutzungen immer häufiger zu großen Konflikten (z.B. Jagd). Sehr häufig ist davon der Tourenskilauf und auch das Snowboarden im freien Gelände betroffen. Die Broschüre liefert zu diesem Konflikt zahlreiche rechtliche Informationen wie z.B. über das freie Betretungsrecht, das Forstgesetz, das Jagdgesetz, mögliche Strafbestimmungen, Organe, usw.. Diese Arbeit führt aber nicht nur in die rechtlichen Probleme der Nutzungskonflikte zwischen den Waldbesitzern, Jagdausübungsberechtigten und den Alpinsportlern ein, es werden auch die rechtlichen Grundlagen verständlich dargestellt, die rechtlichen Probleme aufgezeigt und auch rechtliche Lösungen angeführt.
Immer mehr Menschen verbringen ihre Freizeit in den Bergen. Doch dies führt aufgrund verschiedener Nutzungen immer häufiger zu großen Konflikten (z.B. Jagd). Sehr häufig ist davon der Tourenskilauf und auch das Snowboarden im freien Gelände betroffen. Die Broschüre liefert zu diesem Konflikt zahlreiche rechtliche Informationen wie z.B. über das freie Betretungsrecht, das Forstgesetz, das Jagdgesetz, mögliche Strafbestimmungen, Organe, usw.. Diese Arbeit führt aber nicht nur in die rechtlichen Probleme der Nutzungskonflikte zwischen den Waldbesitzern, Jagdausübungsberechtigten und den Alpinsportlern ein, es werden auch die rechtlichen Grundlagen verständlich dargestellt, die rechtlichen Probleme aufgezeigt und auch rechtliche Lösungen angeführt.