Oh…
Von Schwammerln, Steinpilzen und Pfifferlingen
WaldbesitzerInnen in Österreich sollten sich an dieser Stelle fragen, ob sie sich nicht öfter mit einer Waage und einem leeren Körbchen ausgerüstet am Waldrand platzieren sollten. Das Schwammerl-Gesetz verpflichtet nämlich PilztouristInnen, den Überschuss der maximal erlaubten täglichen Obergrenze von zwei Kilo Pilzen pro Person an den Waldbesitzer abzutreten, sofern dieser sie auf frischer Tat ertappt. Für pfiffige WaldbesitzerInnen mit Pilzleidenschaft heisst das also, abwarten, abwägen und abschöpfen und sich dann abends eine leckere Pilzpfanne zubereiten.