Aufweichung des Fluggesetztes in Südtirol beunruhigt Natur- und UmweltschützerInnen

Eine Erweiterung des Fluggesetzes (LG Nr. 15/1997) um einen weiteren Absatz wird vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Südtirol/I als äusserst besorgniserregend begutachtet.

Die Ausweitung des Gesetzes soll die Ermittlung von Landesgebieten ermöglichen, auf denen Landungs- und Abflugzonen eingerichtet werden können. Bisher gelten Flug-, Start- und Landeverbote für motorbetriebene Luftfahrzeuge in Zonen unter Landschaftsschutz sowie in allen Gebieten über 1.600 m. Der Dachverband vermutet, dass die Änderung des Fluggesetzes den Versuch darstellt, verbotsfreie Zonen über 1.600 m zu schaffen. Das allgemeine Interesse dieser Gesetzesänderung ist für den Dachverband nicht ersichtlich, da die derzeitige Verordnung bereits Flüge in Flugverbotszonen im begründeten öffentlichen Interesse erlaubt, sofern eine Ermächtigung dafür vorliegt. Vielmehr werden Privatinteressen - wie Flugtaxifahrten auf die Schutzhütten oder Flugtransport von VIP's - als Motivationsgrund gesehen.
Quelle: www.umwelt.bz.it/frame_presse.htm (de)