Legal Mountainbiken
Mountainbiken ist im veralteten Forstgesetz Österreichs nicht vorgesehen und somit eigentlich illegal. Das Land Tirol hat deshalb 1997 ein Modell erarbeitet, das Rechtssicherheit für Grundbesitzende bietet, wenn sie Wege für Mountainbikende freigeben. Immer mehr Mountainbiker befahren schmale Wege (Singletrails), Nutzungskonflikte sind vorprogrammiert. 2014 hat das Land Tirol deshalb gemeinsam mit Interessensgruppen das «Mountainbike-Modell 2.0» erarbeitet. Es regelt, unter welchen Bedingungen Wege offiziell freigegeben, gebaut und je nach Schwierigkeitsgrad markiert werden können. Das Routennetz umfasst mittlerweile mehr als 330 km Singletrails und 6´400 km MTB-Routen. Es steht online frei zur Verfügung und wird regelmässig aktualisiert.
Mehr Informationen: https://www.bergwelt-miteinander.at/summer/mountain-biking/mtb-model-20.html (de), https://www.tirol.gv.at/sport/radfahren/mountainbike/tiroler-mountainbikemodell-20/ (de), https://www.salzburgerland.com/de/das-mountainbike-modell-salzburgerland/ (de), https://www.bundesforste.at/natur-erleben/mountainbiking (de)
Steckbrief
Was: Mountainbike-Modell 2.0
Wer: Amt der Tiroler Landesregierung (Abteilungen Forst, Sport, Tourismus), Landesradsportverband, Landwirtschaftskammer Tirol, Österreichischer Alpenverein, Österreichische Bundesforste AG, Tiroler Jägerverband, Tirol Werbung, Vertrider (aktive Mountainbiker), Wirtschaftskammer Tirol (Fachgruppe Seilbahnen),
Wo: Innsbruck, Österreich
Wann: seit 2014
Übertragbarkeit: Ähnliche Modelle gibt es mittlerweile auch im Bundesland Salzburg und anderen Regionen Österreichs.