Positionen
Die CIPRA sieht es als eine ihrer Kernaufgaben, zu aktuellen Themen und Entwicklungen Stellung zu beziehen. Ihre breite Abstützung als Dachverband mit über 100 Mitgliedsverbänden im Alpenraum legitimiert sie dazu. Die Positionspapiere bieten darüber hinaus Orientierung in komplexen Sachlagen.

Der Erdgipfel von Rio und die Alpenkonvention
Die Alpenkonvention wurde vor der Konferenz von Rio und damit vor dem Aufkommen des Begriffs "Nachhaltigkeit" unterzeichnet. Trotzdem gilt sie zu Recht als bisher umfassendstes Konzept für die nachhaltige Entwicklung einer Grossregion. Die Bilanz der ersten zehn Jahre der Alpenkonvention ist aber ernüchternd. Obwohl die Probleme erkannt und Lösungswege skizziert sind, ist die Umsetzung noch mangelhaft. Die CIPRA International fordert von den Vertragspartnern, dass sie mit konkreten Projekten und finanziellen Mitteln beweisen, dass sie die die nachhaltige Entwicklung ernst nehmen.

Berchtesgadener Erklärung über die regionale Zusammenarbeit in Gebirgsregionen 2002
Ende Juni 2002 fand in Berchtesgaden eine Tagung über die internationale Zusammenarbeit zwischen den Bergregionen der Welt statt. Die TeilnehmerInnen der Konferenz präsentieren zehn Grundsätze für regionale Zusammenarbeit. Die Grundsätze unterstreichen die Hauptverantwortung der Regierungen und die Notwendigkeit regionaler Zusammenarbeit für die Sicherstellung einer nachhaltigen und gerechten Bewirtschaftung in Gebirgsregionen. Gleichberechtigung, Dezentralisierung und Beteiligung der Bevölkerung sind Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Massnahmen zum Aufbau von grenzüberschreitenden Partnerschaften und Netzwerken für den Erfahrungsaustausch und die Informationsverbreitung sind von entscheidender Bedeutung, um regionale Zusammenarbeit lebendig werden zu lassen. Die Erklärung ist an Regierungen, die internationale Gemeinschaft, den Privatsektor und NGOs gerichtet.

Verkehrsprotokoll am Ziel - Alpenkonvention harrt der Umsetzung
Nach der Unterzeichnung des Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention an der 6. Alpenkonferenz 2000 fordert die CIPRA International, dass mit der Umsetzung der Alpenkonvention begonnen wird und bis 2002 bestimmte Bedingungen erfüllt werden: So sollen konkret unter Einbezug von Gebietskörperschaften und NGOs länderübergreifende Projekte begonnen und finanzielle Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden. Der ständige Ausschuss der Alpenkonvention soll auf Anliegen und Bedürfnisse der Bergbevölkerung rasch und effizient reagieren. Fehlende Protokolle sollen im Entwurf vorliegen, die unterzeichneten Protokolle ratifiziert sein und von allen Vertragsparteien regelmässig über die Umsetzung informiert werden. Details für das Ständige Sekretariat sollen geklärt, die Institution für die Alpenbeobachtung bezeichnet und die Prioritäten für das Monitoring formuliert sein.

Die Forderungen der CIPRA zur Umsetzung der Alpenkonvention
Die UmweltministerInnen der Alpenländer haben 1998 festgehalten, dass die Umsetzung der Alpenkonvention bereits vor der Ratifizierung der Konventionsprotokolle beginnen soll. Zwei Jahre später ist dies jedoch kaum geschehen. Die CIPRA International hat sich mit ExpertInnen intensiv mit der Umsetzung der Alpenkonvention beschäftigt und ein Dokument zur Umsetzung erarbeitet. Sie weist darauf hin, dass eine punktuelle Inangriffnahme der Umsetzung der Alpenkonventionsprotokolle problematisch ist. Die CIPRA International betont, wie wichtig es ist, den Blick aufs Ganze zu behalten. In diesem Sinne sind ihre Umsetzungsforderungen als Beispiele zu verstehen - das Herauspicken einzelner Punkte oder eines als "Modell" deklarierten Protokolls würde dem Sinn der Alpenkonvention als ganzheitlichem Instrument zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung widersprechen. Als Möglichkeit, rasch zu Erfolg zu gelangen, schlägt die CIPRA vor, Modellregionen mit einer vorbildlichen Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit zu schaffen. .

CIPRA-Position zur Umsetzung der Alpenkonvention
Die CIPRA hat 1996 einen Aktionsplan zur Umsetzung der Alpenkonvention vorgelegt, der Vorschläge zu den bis dahin ausformulierten Protokollen beinhaltete. Damit sollte beispielhaft aufgezeigt werden, in welcher Weise die Alpenkonvention mit Projekten umgesetzt werden kann. Diese "Handlungsanweisung" richtete sich sowohl an die Vertragsparteien der Alpenkonvention wie auch an Nichtregierungsorganisationen.

Forderung nach einem Protokoll "Bevölkerung und Kultur" der Alpenkonvention
Die CIPRA International fordert, dass gemäss der entsprechenden Verpflichtung in der Alpenkonvention ein Protokoll "Bevölkerung und Kultur" ausgearbeitet wird. Ohne ein solches Protokoll bleibt die dritte Säule der Nachhaltigkeit vernachlässigt. Dies ist ein sehr ungünstiges Signal an die Bevölkerung, welche gemeinsame Verantwortung für ihren Natur- und Kulturraum trägt. Ziel eines Bevölkerungs- und Kulturprotokolls ist es, interkulturell in den Alpen und über diese hinaus Brücken zu bauen und Diversität in einem gemeinsamen Rahmen zu fördern. Die Forderungen des Protokolls müssen sozioökonomische und soziokulturelle Aspekte umfassen.

Stellungnahme des Präsidenten der CIPRA International an der 5. Alpenkonferenz vom 16. Oktober 1998 in Bled
Der Präsident der CIPRA International gibt der Enttäuschung der CIPRA darüber Ausdruck, dass die Protokolle der Alpenkonvention wenig innovativ sind. Die CIPRA bedauert, dass die Ausarbeitung weiterer Protokolle verpasst wurde und die Frage des Ständigen Sekretariats noch ungelöst ist. Die CIPRA fordert, dass der Alpenprozess dynamischer und effizienter wird, damit die Menschen und die Natur im Alpenraum wirklich etwas davon spüren.

Resolution für die Einrichtung und Bewahrung einer "gentechnikfreien Zone Alpen"
Die CIPRA International fordert die Europäische Union, die Regierungen der Alpenstaaten und ihrer Regionen sowie die Interessenvertretungen auf, alles zu unternehmen, um die Alpen von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen freizuhalten. Die CIPRA unterstützt entsprechende Aktivitäten auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene.

Vienna Declaration der Regionalen Konferenz über Transport und Umwelt 1997
Die Deklaration wurde von den Regierungen der Mitgliedstaaten der UN Economic Commission for Europe verabschiedet. Diese wollen Schritte zur Reduktion der negativen Auswirkungen des Transports und Verkehrs auf Umwelt und Gesundheit unternehmen. Energieeffiziente und ökologische Fahrzeuge und Treibstoffe sowie effiziente und nachhaltige Transportsysteme sollen gefördert und empfindliche Gebiete geschützt werden. Weiter wollen die UNECE-Mitglieder den sicheren Transport von gefährlichen Stoffen fördern und Massnahmen zum Schutz des Wassers vor Verschmutzung treffen. Anhang der Deklaration ist ein Programm mit einer Beschreibung möglicher Massnahmen und Lösungen im Bereich Transport und Umwelt. http://www.unece.org/doc/ece/rcte/ece.rcte.conf..2.final.e.pdf

Resolution für ein allgemeines Nachtfahrverbot für LKWs in den Alpen
Die CIPRA International fordert die Europäische Union und die Regierungen der Alpenstaaten auf, ein allgemeines Nachtfahrverbot für LKWs in den Alpen einzuführen. Sie unterstützt die entsprechenden Aktivitäten von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen. Diese Forderung entspricht dem Ziel der Alpenkonvention, Verkehrbelastungen auf ein erträgliches Mass zu senken. Bisher nimmt der Strassenverkehr jedoch weiter zu. Umweltbedingungen und Lebensqualität entlang den Hauptverkehrsachsen verschlechtern sich. In der Schweiz besteht bereits seit 1934 ein Nachtfahrverbot für LKWs und es hat sich gezeigt, dass sich sowohl die Industrie wie auch das Transportgewerbe ohne grössere Probleme daran anpassen konnten.

Resolution für ein allgemeines Verbot von Helikopterflügen zu touristischen Zwecken in den Alpen
Die CIPRA International fordert die Alpenstaaten und deren Gebietskörperschaften dazu auf, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um ein allgemeines Verbot von Helikopterflügen zu touristischen Zwecken im gesamten Alpenraum zu erwirken. Damit soll den durch Helikopter entstehenden Lärmimmissionen und den schwerwiegenden Auswirkungen auf Wildtiere Einhalt geboten werden.

Resolution: Ausbau des Flughafens in Bozen/I
In Bozen/Südtirol/I ist ein Ausbau des Flughafens, der derzeit für sportliche und touristische Zwecke dient, zu einem Landeplatz 3. Kategorie geplant. In der Konzeption handelt es sich um eine Anpassung an die Erfordernisse eines internationalen Flugdienstes bzw. das Abwickeln von Charter- und Cargoflügen. Laut Projekt sollen bereits im Jahr 1998 12.000 Flugbewegungen abgewickelt werden, die bis zum Jahr 2010 auf 31.000 ausgebaut werden sollen. Die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA fordert die Südtiroler Landesregierung auf, den Bozner Flughafen nicht auszubauen und die derzeitigen Belastungen des Flugverkehrs zu Sport- und Tourismus-Zwecken konsequent zu reduzieren.

CIPRA-Resolution zum Verkehrsthema: Jahrestagung 1996 Igls
Obschon die Alpenstaaten seit 1992 über die Inhalte des Verkehrsprotokolls beraten, sind sie bis zur Jahrestagung 1996 der CIPRA zu keinem einvernehmlichen Abschluss gekommen. Die CIPRA appelliert deshalb an die Vertragsstaaten der Alpenkonvention, die nationale und internationale Konsensfindung endlich abzuschliessen. Sie verlangt die unverzügliche Einberufung eines Sondergipfels der Umweltminister zur Lösung aller noch anstehenden Probleme des Verkehrsprotokolls und schlägt vor, dieses Treffen zusammen mit den Verkehrsministern der Alpenstaaten abzuhalten.

Aktionsplan für die Umsetzung der Alpenkonvention
Die CIPRA International präsentiert 1996 einen Aktionsplan für die Umsetzung der Alpenkonvention. Ein erster Teil des Dokuments hat übergeordnete Bedeutung für alle Protokolle. Hier werden ein Logo für die Alpenkonvention und ein Label für besondere Qualität von Produkten oder Dienstleistungen gefordert. Es sollen ein "Weissbuch" für modellhafte Projekte sowie eine "Schwarze Liste" nicht alpenkonventions-kompatibler Massnahmen erstellt werden. Eine unabhängige Stelle zur Prüfung der Kompatibilität von Projekten und Massnahmen mit den Zielen und Inhalten der Alpenkonvention muss geschaffen werden. Weiter werden Aktionen in den Themenbereichen der Protokolle der Alpenkonvention vorgeschlagen.

Vorschlag der CIPRA zum Verkehrs-Protokoll der Alpenkonvention
Nachdem sich die Signatare der Alpenkonvention noch nicht auf einen konsensfähigen Text für das Verkehrs-Protokoll einigen konnten, legt die CIPRA einen eigenen Entwurf vor. Das Verkehrsprotokoll will die Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und des alpenquerenden Verkehrs auf ein Mass senken, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist. Es verpflichtet zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs und zur Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Weiter dürfen keine neuen hochrangigen Strsasen mehr gebaut werden. Auch die Belastungen des Flugverkehrs müssen gesenkt werden. Im Bereich Tourismus ist eine weitere Erschliessung unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes zu diskutieren.

CIPRA - Verkehrsdeklaration von Belluno/I
In Erinnerung an die Deklaration der CIPRA vom 1. Oktober 1988 in Triesenberg/FL zum Transit-Verkehr in den Alpen, die nach wie vor volle Gültigkeit und Dringlichkeit hat, richten 150 Experten und Delegierte der CIPRA aus allen Alpenstaaten folgende Forderung an die für den Alpenraum Verantwortlichen in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden: Belastungen aus dem Verkehr senken!

Die Alpenkonvention: Zwischenbilanz
Die fehlende öffentliche Debatte über die fachlichen Inhalte der Alpenkonvention hat in verschiedenen Regionen zu Irritationen bei der Bevölkerung geführt. Die CIPRA International hat deshalb 1992 für jedes Protokoll ihre Forderungen an die Alpenkonvention formuliert und stellt sie den Vertragsparteien als Diskussionsvorlage zur Verfügung. Damit will die CIPRA die fachliche Debatte eröffnen und der Alpenbevölkerung sagen, was im Rahmen der Alpenkonvention auf sie zukommen wird.

CIPRA - Wasserdeklaration von Martuljek, Sl
Weniger als 10% der Gesamtstrecke der knapp 10000 km an Alpen-Hauptflüssen befinden sich noch in einem natürlichen Zustand. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt eine Studie, die die Internationale Alpenschutzkommission CIPRA durch das Internationale Zentrum mit der Universität Grenoble erstellen liess. National bewegen sich die Ergebnisse zwischen 2 und 7%, lediglich in Frankreich können noch 18% der Alpenflüsse als ungestört gelten. Kein einziger Hauptfluss der Alpen ist heute noch auf seiner gesamten Fliessstrecke in einem natürlichen Zustand. Weniger als 10 haben noch einen ungestörten Verlauf auf mehr als 15 - 20 Kilometern. Aus diesem Grund fordern die Teilnehmer der CIPRA-Jahrestagung 1990 in Martuljek/Slowenien die Regierungen der Alpenstaaten und Alpenländer auf, einen 10-jährigen Eingriffsstop für alle noch ungestörten Wildflussstrecken als Denkpause auszusprechen. Ziel ist die Schaffung eines den gesamten Alpenbogen umfassenden Biosphärenverbunds für Wildflusslandschaften. Die in der ICALPE-Studie aufgeführten Fliessstrecken stellen dazu das Grundgerüst dar. Für die am meisten beeinträchtigten verknüpfenden Strecken sind Möglichkeiten von Revitalisierungen zu ermitteln und in die Tat umzusetzen.